Kopfläuse können in jeder Schule auftreten. Sie haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun und sind kein Grund, sich zu schämen. Wichtig ist, einen Befall möglichst schnell zu erkennen und zu behandeln. So können wir gemeinsam verhindern, dass sich die Kopfläuse weiterverbreiten.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, informieren Sie bitte unverzüglich, am besten telefonisch unter (0 29 21) 72 70 8, die Schule. Ihr Kind darf bei einem festgestellten Kopflausbefall zunächst nicht am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
Beginnen Sie möglichst sofort mit der Behandlung. Eine sachgerechte Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel und das sorgfältige Auskämmen der Haare sind wichtige Schritte, um die Kopfläuse zu beseitigen und eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Bitte kontrollieren Sie außerdem die Köpfe der anderen Familienmitglieder. Bei engem Kontakt sollte besonders aufmerksam auf einen möglichen Befall geachtet werden. Die empfohlenen Maßnahmen zur Behandlung und Kontrolle finden Sie in den bereitgestellten Informationen.
Nach einer sachgerechten Erstbehandlung kann Ihr Kind die Schule in der Regel wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist normalerweise nicht erforderlich. In besonderen Fällen kann die Schule jedoch weitere Nachweise oder Maßnahmen verlangen.
Bitte informieren Sie uns auch dann über den Kopflausbefall, wenn Sie Ihr Kind bereits behandelt haben. Diese Information ist wichtig, damit die Schule geeignete Maßnahmen treffen und andere Familien informieren kann. Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht für Eltern eine entsprechende Mitteilungspflicht.
Wir bitten Sie um eine offene und schnelle Information. Kopfläuse können jeden treffen. Je früher ein Befall erkannt und behandelt wird, desto besser lässt sich eine weitere Verbreitung verhindern.
Weitere Informationen und wichtige Hinweise zum Umgang mit Kopfläusen finden Sie im folgenden Informationsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen:
Handreichung zum Infektionsschutz – Kopflausbefall in Schulen


