Seit der Ratifizierung der UN-Konvention ist es ein Ziel, alle Schüler/innen gemeinsam beschulen zu können. Kinder mit und ohne Behinderungen. Gleiches Recht für alle.

Kinder, denen Lernen leicht fällt und die ohne besondere Hilfen durch die Schulzeit gehen.

Kinder, die aber auch ganz spezielle, ja sonderpädagogische Hilfen benötigen, um eine bereichernde Schullaufbahn haben zu können.

Wo bekommen sie diese Förderung?

Nach Einschätzung der Lehrerschaft der Clarenbach-Schule ist es für jede/n Schüler/in wünschenswert, teilzuhaben an einem Regelschulbetrieb.

Ziel aller schulischen Bemühungen ist immer die Teilhabe am Leben, die Teilhabe an der allgemeinen Gesellschaft, eine nicht diskutierbare Gleichbehandlung aus ethisch-moralischer Sicht.

Dennoch sind wir auch der Meinung, dass eine oberflächliche Gleichbehandlung unseriös ist.

Daher können wir uns sehr gut vorstellen, dass unsere Schule ein auf Zeit angelegter geschützter Raum sein kann, in dem eine angstfreie, befreiende, individuell auf die Entwicklung zugeschnittene Förderung möglich ist.
Eine Förderung, die das Selbstbewusstsein stärkt, die bei den Stärken und Fähigkeiten ansetzt und den Kindern und Jugendlichen ein für eine gewisse Zeit unterstützender Wegbegleiter ist.

Dabei sind wir für alle Kinder / Jugendlichen da, die aus irgendwelchen Gründen von Behinderung bedroht oder mit besonderen Bedarfen eine Intensivförderung benötigen.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei bei den Übergängen:

Vom Elementarbereich in die Schule, von der Primarstufe in die Sekundarstufe, vom Ende der Schulzeit in Ausbildung oder Berufsschule.

Wir Sonderpädagogen verstehen uns als „Anwälte“ für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen und begleiten sie professionell an unterschiedlichen Standorten (auch und mit dem besonderen Ziel der Beschulung an Regelschulen).

Inklusion und Förderschulen widersprechen sich unseres Erachtens nicht.

Es geht in beiden Fällen um Teilhabe am Leben. Das ist das Ziel all unserer Bemühungen, so sehen wir unsere sonderpädagogische Arbeit.
 

Schwerpunkte der Arbeit

Wir sind eine Schule mit der Möglichkeit gemeinsamen Lernens von der ersten bis zur zehnten Klasse.

Die Verweildauer ist sehr unterschiedlich und reicht von ein/zwei Jahren bis hin zu sechs Jahren.
Schülerinnen und Schüler, die an der Clarenbach-Schule ihre Schulpflichtzeit (10 Schuljahre) beenden, werden in der Regel mit dem "Abschluss im Bildungsgang -Lernen" entlassen (Näheres siehe Oberstufe).
Es ist auch möglich, den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben.

Jedes Jahr wird überprüft, ob die Förderschule noch der richtige Förderort ist.
Die begleitete Rückführung in die Regelschule wird zunehmend forciert und kann jederzeit geplant und durchgeführt werden und erfolgt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und auf Grundlage des stets aktuellen und individuellen Förderplans.

Auf besonderen Elternwillen hin und aufgrund eines Gutachtens ist eine Aufnahme in die Clarenbach-Schule grundsätzlich ab der Klasse 1 bis zur Klasse 6 möglich.